Wir besprechen ausgiebig die Auswirkungen der EuGH Entscheidung zu Planet49, mit welcher das Gericht der noch nicht umgesetzten e-Privacy-Verordnung vorgegriffen hat.Wir besprechen ausgiebig die Auswirkungen der EuGH Entscheidung zu Planet49, mit welcher das Gericht der noch nicht umgesetzten e-Privacy-Verordnung vorgegriffen hat.Die Folgen betreffen sämtliche Bereich des Online-Marketings, insbesondere im Bereich des Einsatzes von Cookies zu Webanalysezwecken.
Wir werden den aktuellen Stand ebenso darstellen, die unmittelbaren Folgen aufzeigen und Handlungsempfehlungen geben. Dies betrifft
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– Die Klärung der Reichweite des Opt-in bei Online-Marketing Maßnahmen
– Mögliche Umgehungslösung zur Cookie-freien Webseite
– Den Anpassungsbedarf der Datenschutzerklärung
Das Urteil des EuGH hat gleichwohl dieser europäischen Vereinheitlichung vorgegriffen. Hierbei hat der EuGH der deutschen Rechtsanwendung auf Seiten der Gerichte ebenso wie der Rechtsansicht der Bundesregierung eine eindeutige Absage erteilt. Insofern hat bereits das Bundesjustizministerium angekündigt, dass zugrundeliegende Telemediengesetz ändern zu wollen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das deutsche Recht europarechtskonform unter Anwendung der EuGH-Rechtsprechung anzuwenden.
Dies bedeutet, dass eine Datenverarbeitung im Rahmen nur mit einer vorhergehenden wirksamen Einwilligung möglich ist. Insofern sehen sich die deutschen Datenschutzbehörden im Rahmen ihrer Rechtsansicht bestätigt, welche zuletzt der Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien aus dem März 2019 geäußert wurde.